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   BFH, 24.05.2011 - X B 206/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15694
BFH, 24.05.2011 - X B 206/10 (https://dejure.org/2011,15694)
BFH, Entscheidung vom 24.05.2011 - X B 206/10 (https://dejure.org/2011,15694)
BFH, Entscheidung vom 24. Mai 2011 - X B 206/10 (https://dejure.org/2011,15694)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Verpflichtung des FG zu weiteren Ermittlungen im zweiten Rechtsgang - Abweichung des FG von der rechtlichen Beurteilung des BFH

  • openjur.de

    Verpflichtung des FG zu weiteren Ermittlungen im zweiten Rechtsgang; Abweichung des FG von der rechtlichen Beurteilung des BFH

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 126 Abs 5, FGO § 76 Abs 1, FGO § 96 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2
    Verpflichtung des FG zu weiteren Ermittlungen im zweiten Rechtsgang - Abweichung des FG von der rechtlichen Beurteilung des BFH

  • Bundesfinanzhof

    Verpflichtung des FG zu weiteren Ermittlungen im zweiten Rechtsgang - Abweichung des FG von der rechtlichen Beurteilung des BFH

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 126 Abs 5 FGO, § 76 Abs 1 FGO, § 96 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO
    Verpflichtung des FG zu weiteren Ermittlungen im zweiten Rechtsgang - Abweichung des FG von der rechtlichen Beurteilung des BFH

  • rewis.io

    Verpflichtung des FG zu weiteren Ermittlungen im zweiten Rechtsgang - Abweichung des FG von der rechtlichen Beurteilung des BFH

  • ra.de
  • rewis.io

    Verpflichtung des FG zu weiteren Ermittlungen im zweiten Rechtsgang - Abweichung des FG von der rechtlichen Beurteilung des BFH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2
    Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe

  • datenbank.nwb.de

    Verpflichtung des FG auf Grund des Amtsermittlungsgrundsatzes zu weiteren Ermittlungen; Abweichung des FG bei zurückverwiesener Rechtssache von der rechtlichen Beurteilung des BFH als Verfahrensfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 24.06.2008 - X B 138/07

    Fehlen der Entscheidungsgründe - ungenügende Auswertung des Gesamtergebnisses des

    Auszug aus BFH, 24.05.2011 - X B 206/10
    Hingegen stellt grundsätzlich eine bloß lückenhafte Begründung keinen Mangel in diesem Sinne dar (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 24. Juni 2008 X B 138/07, BFH/NV 2008, 1516).

    Dies setzt indes grobe Begründungsmängel in einem Ausmaß voraus, dass die vom FG fixierten Entscheidungsgründe zum Nachweis der Rechtmäßigkeit des Urteilsspruchs schlechterdings ungeeignet erscheinen und den Beteiligten keine (hinlängliche) Kenntnis darüber vermitteln, auf welchen Feststellungen, Erkenntnissen und rechtlichen Erwägungen das Urteil beruht (Senatsbeschluss in BFH/NV 2008, 1516).

  • BFH, 10.02.2011 - XI B 98/10

    Bindung des FG an die rechtliche Beurteilung des BFH - Vorsteuerabzug aus

    Auszug aus BFH, 24.05.2011 - X B 206/10
    Geschieht dies nicht, ohne dass eine Ausnahme von der Bindungswirkung vorliegt, handelt es sich nicht um eine Divergenz, sondern um einen Verfahrensmangel, der mit der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision geltend gemacht werden kann (inzwischen ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Beschlüsse vom 10. Februar 2011 XI B 98/10, BFH/NV 2011, 864, und vom 28. Januar 2008 V B 63/07, nicht veröffentlicht, juris; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 126 Rz 25; Bergkemper in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 126 FGO Rz 87, jeweils m.w.N.; anders noch Beschluss vom 27. Juli 1989 V B 117/87, BFH/NV 1990, 577; zweifelnd auch Rüsken in Beermann/Gosch, FGO § 126 Rz 114).
  • BFH, 05.10.2010 - X B 72/10

    Darlegungsanforderungen einer Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer

    Auszug aus BFH, 24.05.2011 - X B 206/10
    Des Weiteren ist insbesondere auszuführen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und um eine identische Rechtsfrage handelt (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2010 X B 72/10, BFH/NV 2011, 273, m.w.N.).
  • BFH, 11.11.2008 - XI B 17/08

    Entgeltsbemessung bei Werbefahrten mit Heißluftballons - Revisionszulassung zur

    Auszug aus BFH, 24.05.2011 - X B 206/10
    a) Eine Entscheidung ist nicht mit Gründen versehen (§ 119 Nr. 6 FGO), wenn das FG einen eigenständigen Klagegrund, der den Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bildet, unerörtert lässt und nicht erkennbar wird, aus welchen Gründen der vom Kläger geltend gemachte Anspruch nicht bestehen soll (vgl. BFH-Beschluss vom 11. November 2008 XI B 17/08, BFH/NV 2009, 429, m.w.N. aus der BFH-Rechtsprechung).
  • BFH, 28.01.2009 - X R 18/08

    Keine auf die Feststellungslast gestützte Ablehnung der Änderung eines

    Auszug aus BFH, 24.05.2011 - X B 206/10
    a) Im Streitfall hatte der angerufene Senat mit als Urteil wirkendem Gerichtsbescheid vom 28. Januar 2009 X R 18/08 entschieden, dass das FA eine zugunsten des Steuerpflichtigen begehrte Änderung eines Folgebescheids nicht mit Überlegungen zur Feststellungslast ablehnen durfte, wenn der Finanzverwaltung die fehlende Klarheit darüber zuzurechnen war, ob den Steuerpflichtigen belastende vorangegangene Feststellungen aus einem Grundlagenbescheid in die Veranlagung eingegangen waren.
  • BFH, 28.01.2008 - V B 63/07

    Verstoß gegen bindende Wirkung der zurückverweisenden Entscheidung des BFH als

    Auszug aus BFH, 24.05.2011 - X B 206/10
    Geschieht dies nicht, ohne dass eine Ausnahme von der Bindungswirkung vorliegt, handelt es sich nicht um eine Divergenz, sondern um einen Verfahrensmangel, der mit der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision geltend gemacht werden kann (inzwischen ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Beschlüsse vom 10. Februar 2011 XI B 98/10, BFH/NV 2011, 864, und vom 28. Januar 2008 V B 63/07, nicht veröffentlicht, juris; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 126 Rz 25; Bergkemper in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 126 FGO Rz 87, jeweils m.w.N.; anders noch Beschluss vom 27. Juli 1989 V B 117/87, BFH/NV 1990, 577; zweifelnd auch Rüsken in Beermann/Gosch, FGO § 126 Rz 114).
  • BFH, 13.03.2006 - XI B 34/05

    NZB: nicht mit Gründen versehene Entscheidung

    Auszug aus BFH, 24.05.2011 - X B 206/10
    Allerdings kann § 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO auch dann verletzt sein, wenn die Entscheidungsgründe nur zum Teil fehlen (vgl. BFH-Beschluss vom 13. März 2006 XI B 34/05, BFH/NV 2006, 1140).
  • BFH, 27.07.1989 - V B 117/87

    Wirksamkeit einer Prozeßvollmacht - Widersprechende Vollmachtsurkunden als

    Auszug aus BFH, 24.05.2011 - X B 206/10
    Geschieht dies nicht, ohne dass eine Ausnahme von der Bindungswirkung vorliegt, handelt es sich nicht um eine Divergenz, sondern um einen Verfahrensmangel, der mit der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision geltend gemacht werden kann (inzwischen ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Beschlüsse vom 10. Februar 2011 XI B 98/10, BFH/NV 2011, 864, und vom 28. Januar 2008 V B 63/07, nicht veröffentlicht, juris; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 126 Rz 25; Bergkemper in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 126 FGO Rz 87, jeweils m.w.N.; anders noch Beschluss vom 27. Juli 1989 V B 117/87, BFH/NV 1990, 577; zweifelnd auch Rüsken in Beermann/Gosch, FGO § 126 Rz 114).
  • BFH, 27.03.2014 - X B 75/13

    Umfang der Bindungswirkung bei Zurückverweisung - Sachurteilsvoraussetzungen

    Auch sind die vom Kläger aufgeworfenen Fragen insoweit vom BFH bereits geklärt, als er in ständiger Rechtsprechung davon ausgeht, die Rüge, das FG sei mit seinem Urteil im zweiten Rechtsgang von Vorgaben des zurückverweisenden BFH-Urteils abgewichen, könne allein unter dem Gesichtspunkt eines Verfahrensmangels von Bedeutung sein (vgl. nur BFH-Beschluss vom 29. Juni 2012 III B 206/11, BFH/NV 2012, 1626, und Senatsbeschluss vom 24. Mai 2011 X B 206/10, BFH/NV 2011, 1527, jeweils m.w.N.).

    Geschieht dies nicht, ohne dass eine Ausnahme von der Bindungswirkung vorliegt, handelt es sich nicht um eine Divergenz, sondern um einen Verfahrensmangel, der mit der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision geltend gemacht werden kann (inzwischen ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Beschlüsse vom 21. März 2013 VI B 155/12, BFH/NV 2013, 1103; in BFH/NV 2012, 1626; in BFH/NV 2011, 1527; vom 10. Februar 2011 XI B 98/10, BFH/NV 2011, 864, und vom 28. Januar 2008 V B 63/07, nicht veröffentlicht; Gräber/Ruban, a.a.O., § 126 Rz 25; Bergkemper in HHSp, § 126 FGO Rz 87, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 30.11.2020 - VIII B 138/19

    Behandlung der Rüge, das FG habe die Bindungswirkung einer im ersten Rechtsgang

    Da der Senat dem FG im ersten Rechtsgang (bindend) aufgegeben hatte, sich ohne Rückgriff auf die Feststellungslast Gewissheit über das Vorhandensein des Kapitalstamms und dessen Höhe nach dem 21.02.1997 zu verschaffen, war das FG verpflichtet, hierzu Feststellungen zu treffen (vgl. BFH-Beschluss vom 24.05.2011 - X B 206/10, BFH/NV 2011, 1527, Rz 7; s.a. BFH-Beschluss vom 08.08.2007 - VI B 85/06, BFH/NV 2007, 2138, unter 1.).
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